Bußgelder-Zuteilung für gemeinnützige Vereine durch die Staatsanwaltschaften in RLP
Präsentiert am 04. DOKtreff von Harald Schütz / Franz Riemenschnitter / Andreas Fischer | OK4 Neuwied
Eine Idee aus Neuwied, wie ein Trägerverein ggf. zu zusätzlichen Einnahmen kommen kann. Voraussetzung: Alle 2 Jahre die Formulare manuell ausfüllen und an die Staatsanwaltschaft RLP weiterleiten!
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Gemeinnützige Einrichtungen
Nach Nr. 1.1 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24.11.2015 über Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie in Gnadensachen führen die Staatsanwaltschaften eine Liste, in die alle gemeinnützigen Einrichtungen aufzunehmen sind, die um Berücksichtigung bei der Zuweisung von Geldauflagen nachsuchen und die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift erfüllen.
Wünschen Sie in die Liste aufgenommen zu werden, so finden Sie hier weitere Informationen.
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